OpenAI - Verfahren in der Europäischen Union
Im April 2023 wurde die ChatGPT Anwendung von OpenAI in Italien gesperrt, da Bedenken bezüglich fehlender Altersüberprüfung und Transparenz in Bezug auf die Datenverarbeitung bestanden. OpenAI kam den Forderungen nach, wodurch ChatGPT wieder freigeschaltet wurde.
Im September 2023 wurde vom polnischen Amt für den Schutz personenbezogener Daten ein weiteres Verfahren gegen OpenAI eröffnet, nachdem eine Datenschutzbeschwerde von einem User eingereicht wurde. Dieser beklagt die Intransparenz und Unrechtmäßigkeit der Datenverarbeitung beim Training der Sprachmodelle, was wiederrum zu falsch generierten Informationen über den User führte.
Auch in Deutschland wird sich mit Bedenken zum Datenschutz auseinander gesetzt: Der hessische Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Alexander Roßnagel forderte OpenAI im Oktober 2023 auf, einen zweiten Fragenkatalog zur Datenverarbeitung zu beantworten. Dieser umfasst unter anderem Nachfragen zu OpenAi´s Antworten auf den ersten Fragenkatalog aus April 2023. Sollten sich aus den Antworten Datenschutzbedenken für die Nutzung innerhalb der EU ergeben, werden vorgesehene Instrumente verwendet werden, „um die Verstöße abzustellen und notfalls auch zu sanktionieren“.